Systematik des Nachweissystems der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Das Nachweissystem der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) beruht auf den folgenden Eckpunkten:

Zur Verfahrensvereinfachung ist übergangsweise in den Jahren 2010 und 2011 auch eine Nachweisführung mit Hilfe von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern zulässig. Umweltgutachtliche Bescheinigungen werden daher übergangsweise in derselben Weise anerkannt wie Nachhaltigkeitsnachweise, die in Zertifizierungssystemen ausgestellt werden.

Eine (vereinfachte)  grafische Darstellung der Nachweisführung für das Beispiel Palmöl können Sie in der Rubrik  Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverweis Download herunterladen.

 Beispielhafte Muster von Nachhaltigkeitsnachweise und  Teilnachweise können Sie in der  Rubrik Download der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung herunterladen.

Weiterhin sei auf unsere Fachkonferenz zu den Auswirkungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf Pflanzenöl-BHKW-Anlagen verwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer  BHKW-Konferenz-Seite (www.bhkw-konferenz.de)